Kegeln des SV Kubschütz e.V.
Abteilungsleiter: n.n.
Hauptstr. 5002627 Kubschütz
Die Abteilung Kegeln ist zwar die kleinste Abteilung unseres Vereins, aber mit Sicherheit nicht die ungemütlichste.
Sportfreunde, welche gern eine ruhige Kugel schieben möchten, sind bei unseren 12 Kegelfreunden genau an der richtigen Adresse. Für unsere Kegelfreunde zählt vorwiegend das gesellige Beisammensein und der Spaß an der sportlichen Ertüchtigung. Gewinnen wollen sie alle, jedoch nehmen sie nicht am Wettkampfbetrieb teil.
Jeden Montag von 18.00 – 20.00 Uhr treffen sich die Kegelfreunde auf der Kegelbahn im Sportlerheim.
Weitere Informationen zu der Abteilung Kegeln erhalten Sie bei unserem Abteilungsleiter Hannek Nowak.
Aktuelle Meldungen
Beitragsjahr 2023
(03.04.2023)An ALLE Vereinsmitglieder/innen, bzw. deren gesetzliche Vertr.
Beitragsjahr 2023
Liebe Sportfreunde/innen des SV Kubschütz,
am 15. April werden die Mitgliedsbeiträge für das 1. Halbjahr (01 bis 06/23)
des laufenden Jahres, lt. Beitragsordnung (Stand 09.05.2018) und evtl. vereinbarten Abteilungsbeiträgen eingezogenen!
Ab 01. Juli tritt die neue Beitragsordnung mit den in der Mitglieder- versammlung beschlossenen Änderungen vom 27.03.2023 in Kraft.
Der Grundbeitrag für alle aktiven Vereinsmitglieder erhöht sich dann um 2,00€ monatlich (Im Wettspielbetrieb befindliche Abteilungen können zur Deckung der Kosten, zusätzliche Abteilungsbeiträge beschließen und erheben). Die Beiträge für das 2. HJ werden am 15.10.2023 eingezogen.
Der Quartalsweise Beitragseinzug der Abtlg. Sportakrobatik wird wie gehabt beibehalten!
Änderungen der Bankverbindungen (das Formular dazu findet Ihr auf der Hompage, sowie die derzeit gültige Beitragsordnung), sowie Anträge auf Vergünstigungen (z. B. Schüler u. Studenten über 18) müssen bis spätestens 10.04.2023 bei Melanie Jurk oder dem Abteilungsleiter vorliegen - gern auch per Mail: .
Lt. Pkt. IV / 9. ist der Beitrag eine „Bringepflicht“. Sollte es zu einer RLS bei der hinterlegten BV kommen, egal aus welchen Gründen (Konto erloschen ……..), ist das MG verpflichtet selbstständig (BAR oder per Überweisung) die Zahlung zu veranlassen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand des SV Kubschütz e.V.